Der Sportärztebund Mecklenburg/Vorpommern e. V. vertritt und fördert die Sportmedizin gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

„Sportmedizin beinhaltet diejenige theoretische und praktische Medizin, welche den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie den von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe untersucht, um die Befunde der Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie den Sporttreibenden dienlich zu machen.“

 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

1.1

Der Verein der Sportärzte des Landes Mecklenburg/Vorpommern führt den Namen „Sportärztebund Mecklenburg/Vorpommern e. V.“.

1.2

Der Sportärztebund Mecklenburg/Vorpommern e. V. hat seinen Sitz in Anklam und ist beim Kreisgericht Rostock im Vereinsregister eingetragen. Er gehört als Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) – vormals Deutscher Sportärztebund e.V. an.

 

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Bund ist wie die Dachorganisation DGSP selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Zweck und Aufgaben

4.1

Der Sportärztebund M/V e.V. mit Sitz in Anklam verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Gemeint ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der präventiven, kurativen und rehabilitativen Sportmedizin im wissenschaftlichen und praktischen Bereich; besondere Bedeutung hat hier die Prävention und Therapie von Erkrankungen der Bevölkerung durch Sport und Bewegung und der Kampf gegen Doping.

Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch

4.2

die Förderung der präventiven, kurativen und rehabilitativen Sportmedizin im wissenschaftlichen und praktischen Bereich; insbesondere Bedeutung hat hier die Prävention und Therapie von Erkrankungen der Bevölkerung durch Sport und Bewegung; hierzu gehören die Weiterentwicklung der Sportmedizin in Wissenschaft und Praxis, eine Umfassende Information der Öffentlichkeit sowie von Verbänden, Politik etc. durch aktive Medienarbeit.

4.3

die Zusammenarbeit mit Organisationen, Behörden, Verbänden und

Körperschaften des Sports und der Medizin im In- und Ausland; insbesondere auch die Unterstützung der Mitglieder bei diesen Aufgaben soweit diese ihrerseits als gemeinnützig anerkannt sind. Dabei werden Strategien und Kampagnen sowie Positionspapiere zur Förderung und Integration von Bewegung und körperliche Aktivität zur Prävention, Rehabilitation und Therapie von Krankheiten erarbeitet. Diese Strategien und Kampagnen sowie Positionspapiere werden den Organisationen, Behörden, Verbänden und Körperschaften des Sports und der Medizin sowie der allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung gestellt, ggf. unter Einbeziehung der einzelnen Landesverbände und bewegungsaffinen Partnerorganisationen wie dem DOSB.

4.4

die Förderung und Durchführung sportmedizinischer Aus-, Weiter- und

Fortbildung von Ärztinnen1, Ärzten und Angehörigen medizinischer

Assistenzberufe sowie sonstiger im Bereich des Sports Tätiger; z.B. durch

Curricula und Kurse in Zusammenarbeit mit Ärztekammern und anderen

Landesverbänden im Rahmen der Zusatzbezeichnung Sportmedizin, Erarbeitung und Integration sportmedizinischer Inhalte für die Approbationsordnung für Ärzte, Mitarbeit beim Deutschen Sportärztekongress sowie eigene DGSP-Qualifikationen/-Zertifikate in sportmedizinisch wichtigen Gebieten wie z.B. die derzeitige DGSP-zertifizierte sportmedizinische Laktat-Leistungsdiagnostik.

4.5

die Förderung von Bewegung, Spiel und Sport durch sportmedizinische

Betreuung, Beratung und Begleitung als wichtige Präventions- und

Therapiemaßnahme; z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen für Trainer und

Betreuer, Kongressorganisation mit wissenschaftlicher Begleitung, Mitarbeit beim Deutschen Sportärztekongress zur Weiter- und Fortbildung von Ärzten sowie auch verwandter Fachgruppen (u.a. Erarbeitung und Etablierung von Leitlinien für die praktische Durchführung sportmedizinischer Vorsorge-, Gesundheits- und Leistungsunter-suchungen, Erarbeitung von Leitlinien bei der sportmedizinischen Betreuung von Personen mit Vorerkrankungen, von Normalpersonen sowie von Sportlern und Leistungssportlern, Verbreitung der sportmedizinischen Vorsorge-, Gesundheits- und Leistungsuntersuchungen in weite Bevölkerungskreise durch Aufklärung (unter Nutzung von Medien.), Etablierung in das Gesundheitssystem (Verträge mit Krankenkassen) sowie die Sport- und Gesundheits-Politik (Erarbeitung von

Stellungnahmen und Leitlinien, Mitarbeit in Gremien)

4.6

die Förderung eines aktiven Kampfes gegen Doping; u.a. durch die Erarbeitung und Publikation von Stellungnahmen und Positionspapieren durch den Wissenschaftsrat und die Kommissionen der DGSP, aktive Mitgliedschaft der DGSP sowie deren Vertretern / Beauftragten in der WADA (World Anti-Doping Agency), der NADA (National Anti-Doping Agency) sowie weiteren Anti-Doping Einrichtungen

4.7

die Förderung und Ermöglichung der gleichberechtigten Teilnahme von Frauen und Männern im Sinne des Gender Mainstreamings bei Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

4.8

politische Beratung und Stellungnahmen / Einflussnahmen, Etablierung von Kooperationen mit Verbänden und Gesellschaften auf dem Gebiet der Medizin, des Sports sowie verwandter Gebiete zur Etablierung und Förderung von Bewegung und körperlicher Aktivität als Gesundheitsmaßnahme

4.9

Einflussnahme auf Ausbildung = Approbation, Weiterbildung und Fortbildung – Rahmenvorgaben für Inhalte, Prüfungsordnung etc., Etablierung von Qualitätsstandards durch spezielle DGSP-Qualifikationen

4.10

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses / Administration, Supervision und Implementierung von Kooperationen im Kontext von Wissenschaft und Forschungsvorhaben im Bereich der Sportmedizin, Interessenvertretung der Gesamtheit der Hochschullehrer auf dem Gebiet der Sportmedizin- insbesondere durch den Wissenschaftsrat der DGSP durch

  • Dokumentation und Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen

Sportmedizin

  • Mitwirken bei der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin

4.11

Daneben kann der Verein auch die ideelle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen Förderung des in Satz 4.1 bezeichneten Zwecks vornehmen z.B. durch gemeinsame Kampagnen.

 

§ 5 Mitgliedschaft

5.1

Ordentliches Mitglied kann jeder approbierte Arzt werden. Die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder ist möglich. Über Aufnahmeanträge hat die Mitgliederversammlung zu beschließen. Ehrenmitglieder werden nach begründetem Vorschlag durch die Mitgliederversammlung benannt.

5.2

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Approbationsverlust, Austritt oder Ausschluss. Zum Zeitpunkt des Austritts dürfen keinerlei Verbindlichkeiten gegen den Vorstand mehr bestehen. Dieser Sachverhalt ist durch den Vorstand zu prüfen und ggf. einzuklagen.

Ausschluss erfolgt, wenn trotz zweimaliger Aufforderung

- den Verpflichtungen der Satzung,

- den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nicht nachgekommen und

die Interessen des Sportärztebund grob verletzt wurden.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Beiträge

6.1

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der ordentlichen sowie der außerordentlichen Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich um 5,00 €, falls der papierlosen Kommunikation per e-mail widersprochen wird.

6.2

Die finanzielle Vermögensverwaltung obliegt dem Schatzmeister.

 

§ 7 Organe des Sportärztebundes Mecklenburg/Vorpommern e.V.

  1. die Mitgliederversammlung
  2. das Präsidium
  3. der Kassenprüfer

 

7.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Sportärztebundes M/V e.V. Auf der jährlich einmal stattfindenden Mitgliederversammlung werden alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gefällt oder nach Vorlage bestätigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Außerordentliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, aber ohne Stimmrecht. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung. Für die Beschlussfassung einer Änderung der Satzung ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes oder eines Viertels der Mitglieder innerhalb von 4 Wochen einberufen werden.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das allen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Erarbeitung und Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben,
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes,
  • jährliche Entlastung des Schatzmeisters,
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Präsidiums,
  • Entlastung des Präsidiums,
  • Neuwahl des Präsidiums,
  • Beschlüsse über eine Satzungsänderung,
  • Beschlüsse über die Auflösung des Vereins,
  • Festlegung der Jahresbeiträge,
  • Beschlüsse über Aufnahme kooperativer Mitglieder,
  • Beschlüsse über Gründung oder Auflösung der Kommissionen,
  • Berichte über eingereichte Tagungsordnungspunkte

 

7.2 Präsidium

Das Präsidium besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem Sekretär und
- dem Schatzmeister

Die Funktionsverteilung sowie die Funktionspläne werden im Präsidium abgestimmt. Der Präsident verfügt über das Entscheidungsrecht.

Das Präsidium führt die satzungsgemäßen Geschäfte, bearbeitet Anträge und Vorlagen für die Mitgliederversammlung und realisiert deren Beschlüsse. Das Präsidium ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Die Präsidiumssitzungen finden mindestens 2x im Geschäftsjahr auf Einladung des Präsidenten statt. Das Protokoll ist allen Präsidiumsmitgliedern zugänglich zu machen.

Die Tätigkeit des Präsidiums ist ehrenamtlich.

Scheidet ein Mitglied des Präsidiums vorzeitig aus, so kann ein neues Mitglied kooptiert werden und durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Sportärztebund M/V e.V. betreibt eine Geschäftsstelle, die vom Präsidenten geführt wird.

Vertreter im Rechtsverkehr sind die Mitglieder des Präsidiums. Der Sportärztebund M/V e.V. wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam vertreten.

Die Mitglieder des Präsidiums werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

 

7.3 Kassenprüfer

Der Kassenprüfer wird durch die Mitgliederversammlung in offener Wahl bestimmt. Der Kassenprüfer kontrolliert jährlich den Haushalt und berichtet der Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Auflösung des Vereins

8.1

Die Auflösung des Sportärztebundes Mecklenburg/Vorpommern e. V. kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen; zu diesem Beschluss ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Delegierten erforderlich.

8.2

Im Falle der Auflösung wird das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Sportmedizin betreibt, übertragen.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12.11.2018 in Greifswald.

 

 

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